Teilnahmebedingungen: BÄCKERS VIP Ticket

1. Geltungsbereich

Das BÄCKERS VIP Ticket ist ein freiwilliges Treueprogramm der Oma Resl GmbH ("BÄCKERS") für besonders treue Kund*innen. Mit Teilnahme am Programm erhalten berechtigte Kund*innen die Möglichkeit, bei zukünftigen Bestellungen unter bestimmten Voraussetzungen von kostenfreiem Versand zu profitieren.


2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Kund*innen, die von BÄCKERS ausdrücklich per E-Mail oder schriftlich zur Teilnahme am VIP Ticket eingeladen wurden. Die Berechtigung wird durch Übersendung des individuellen Rabattcodes "BÄCKERS-VIP" bestätigt.


3. Vorteile des Programms

Teilnehmende Kund*innen erhalten ab Aktivierung des VIP Tickets:

Versandkostenfreie Lieferung bei jeder Bestellung

Der Rabatt gilt ausschließlich bei Bestellungen mit einem Mindestbestellwert von 25 €

Der Rabatt gilt ausschließlich für Lieferungen innerhalb Deutschlands

Der Rabattcode "BÄCKERS-VIP" muss bei jeder Bestellung aktiv im Warenkorb oder Checkout eingegeben werden


4. Einschränkungen

Der Rabatt ist nicht übertragbar und gilt nur für das jeweils berechtigte Kundenkonto.

Eine Kombination mit anderen Versandaktionen oder Rabattaktionen ist nur möglich, sofern dies ausdrücklich angegeben ist.

Der Rabattcode ist nur gültig, solange das Programm angeboten wird.


5. Laufzeit und Beendigung

Das BÄCKERS VIP Ticket wird als freiwillige Sonderleistung gewährt. BÄCKERS behält sich das Recht vor, das Programm sowie dessen Bedingungen jederzeit zu ändern, einzuschränken oder zu beenden, insbesondere:

bei wirtschaftlichen Veränderungen

bei gesetzlichen/regulatorischen Änderungen

bei betrieblichen oder organisatorischen Notwendigkeiten

bei Missbrauch des Programms

Eine Änderung oder Beendigung des Programms wird den teilnehmenden Kund*innen rechtzeitig per E-Mail oder über die Website bekannt gegeben. Ein individueller Rechtsanspruch auf dauerhafte Teilnahme besteht nicht.


6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juni 2025